Der Gerichtshof der Europäischen Union ist die Justizbehörde der Europäischen Union. Seine Aufgabe ist es, die einheitliche Auslegung und Anwendung des europäischen Rechts zu gewährleisten. Um diese Aufgabe zu erfüllen, legt der Gerichtshof das Unionsrecht auf Ersuchen der nationalen Gerichte in Form einer Vorabentscheidung verbindlich aus.
Vorabentscheidungen sind für das nationale Gericht, das die Vorabentscheidungsfrage gestellt hat, bindend. Das nationale Gericht muss dann im nationalen Verfahren entscheiden und dabei das Urteil des Gerichtshofs berücksichtigen. Alle anderen Gerichte in der Union müssen ebenfalls die Auslegung des EU-Gerichtshofs übernehmen.
Die Fälle, die der Gerichtshof zu entscheiden hat, betreffen nicht nur die beteiligten Parteien, sondern alle Bürger der Europäischen Union. Darüber hinaus befassen sich seine Entscheidungen mit komplexen und grundlegenden Fragen wie der Patentierbarkeit menschlicher Embryonen, der Rechtmäßigkeit geldpolitischer Entscheidungen der Europäischen Zentralbank oder dem Schutz der Privatsphäre der europäischen Facebook-Nutzer. Neben ihrer bindenden Wirkung haben die Vorabentscheidungen des Gerichtshofs auch rückwirkende Wirkung. Das bedeutet, dass die vom Gerichtshof vorgenommene Auslegung einer EU-Rechtsvorschrift ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Rechtsvorschrift gilt.
Eine fundierte Rechtsprechung in solch komplexen und/oder folgenreichen Fällen erfordert, dass das Gericht alle verfügbaren Erkenntnisse und Perspektiven berücksichtigt, alle auf dem Spiel stehenden Interessen abwägt und die Auswirkungen seiner Entscheidung auf Dritte und die Gesellschaft insgesamt in Kenntnis der Sachlage beurteilt.
Um dem Gericht zu helfen, die bestmögliche Entscheidung zu treffen, haben wir diese Plattform eingerichtet, auf der Sie als Freund des Gerichts dem Gericht Ihr Wissen, Ihre Sichtweise oder Ihre Interessen in einem bestimmten Fall in Form eines Amicus-Curiae-Schreibens mitteilen können. Sie finden einen Liste der Vorabentscheidungsersuchen derzeit beim Gerichtshof anhängig hiermit der Möglichkeit, einen Schriftsatz zu hinterlassen.